Miet- & sondereigentumsverwaltung

 

Die Verwaltung von Mietwohnngen und -häusern richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mietgesetzes lt. BGB.

Die Wünsche der Eigentümer haben nach den gesetzlichen Bestimmungen oberste Priorität für den Verwalter. Darüber hinaus sind im Umgang mit den Mietern die Regelungen des Mietrechs zu beachten um Wohnungsübergaben, Mietverträge, Mieterhöhungen und auch Kündigungen rechtssicher und wirksam zu erledigen.

 

 

Folgende Leistungen werden durch uns bei einer Miet- und Sondereigentumsverwaltung immer in Abstimmung mit dem Eigentümer durchgeführt:

  • Durchführung der Verwaltung entsprechend den gesetzlichen Regeln des Mietrechts und den wünschen und Vorstellungen des Eigentümers
  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Führen und überwachen aller treuhänderischen Miet- und Mietkautionskonten sowie laufende Liqiditätsüberwachung
  • Verbuchung aller Zahlungseingänge und -ausgänge und die Überwachung des fristgerechten Eingangs der Mieten und Betriebskosten, wenn erforderlich Mahnwesen und ggf. Beauftragung eines Rechtsanwaltes um Zahlungsrückstände einzufordern
  • Erstellung von Betriebskostenabrechnungen für die Mieter unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und Fristen
  • Kontrolle und Zahlungen von Rechnungen unter Beachtung von Sparpotentialen – wie zum Beispiel Skonto
  • Überwachung und Beauftragung der Druchführung gesetzlich vorgeschriebener technischer Kontrollen an Aufzügen, Feuerlöschern, Heizungseinrichtungen, usw.
  • Betreuung und Abrechnung von Handwerkern, Dienstleistern und Medienversorgern
  • Vergabe und Überwachung notwendiger und beschlossener Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten – immer in Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Prüfung und evtl. Optimierung der Wartungs-, Dienstleistung- und Versicherungsverträge – immer in Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Erstellung der Hausordung
  • und vieles mehr